MEIN REVIER – MEIN WILD – MEIN BEITRAG

Bitte nehmen Sie an der flächendecken Einschätzung teil und senden Sie den Zählbogen bis zum 31.05. an den LJV.

Informationen, Zählbogen als PDF und online ausfüllbar finden Sie hier:

https://ljv-rlp.de/fachbereiche/natur-und-artenschutz/wildtiermonitoring/

Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke, abgekommene, ver-haltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der für den Fundort örtlich zuständigen Kreisverwaltung dieser selbst oder dem Landesuntersuchungsamt (LUA), Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz zuzuleiten.

Weitere Infos auf unserer Seite: Wissenswertes

Eine neue Vereinbarung eröffnet allen LJV-Mitgliedern exklusiv die Möglichkeit, bei der Gothaer eine Jagdhaftpflichtversicherung ab einer Deckungssumme von 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, die mit einem Beitrag von nur 115,74 € für einen Zeitraum von drei Jahren zu Buche schlägt.

Wie gelingt ein wildtierfreundlicher Ausbau von Solarenergie? Das neue DJV-Positionspapier enthält Forderungen und Kriterien für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Aufgrund regelmäßiger Nachfragen durch Mitglieder und Landwirte hat der LJV RLP für Sie ein Papier mit Handlungsempfehlungen zur Jungwildrettung entworfen.  Darin ist zusammengefasst, was für wichtig gehalten wird, wenn es um die Rettung von Jungwild vor dem Mähtod geht.

Hier können Sie das PDF herunterladen.