Entwurf des Landesjagdgesetzes

Pressemitteilung des LJV RLP

Nach wie vor sind verendete (auch durch einen Unfall verendete) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällig erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären dem Landesuntersuchungsamt zuzuleiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Tierseuchen / Wildkrankheiten.