Jäger werden
Der Weg zum Jagdschein im Westerwald
Gemäß § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz ist die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines davon abhängig, dass der Bewerber in der Bundesrepublik Deutschland einen Jägerprüfung bestanden hat.
Im Westerwaldkreis finden Jägerprüfungen in der Regel im Mai und Oktober statt.
Der Nachweis einer praktischen und theoretischen Ausbildung ist Voraussetzung, um von der unteren Jagdbehörde zu dieser Prüfung zugelassen zu werden.
Für die Ausbildung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Eine mindestens sechsmonatige Ausbildung bei einem Mentor
- Eine Ausbildung bei einem Jagdverband oder einer Jagdschule
Der Westerwaldkreis bietet die erste Möglichkeit an.
Ein aktuelles Verzeichnis der Mentoren finden Sie unten auf dieser Seite oder bei der Unteren Jagdbehörde des Westerwaldkreises.
Vor Beginn der Ausbildungshalbjahre werden auf einer Informationsveranstaltung Verlauf und Schwerpunkte der Ausbildung vorgestellt und Fragen beantwortet. Darüber hinaus dient die Veranstaltung dem gegenseitigen Kennen lernen.
Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Ausbildung eine Haftpflicht – und Unfallversicherung nachweisen
Informationen
Jungjägerausbildung 2024
02.10.2024
Prüfungstermine II / 2024 siehe unten…
Seminartermine II / 2024 siehe unten… (Terminergänzung)
Rückmeldung Trichinenprobenschulung II / 2024 siehe unten…
Schießwesen
03-07.2021
Die Kreisgruppenwaffen stehen jeden ersten Samstag im Monat von 14-18 Uhr zur Verfügung. Sollten keine Vorbuchungen für den 100-Meter-Stand bis zum Freitag zuvor vorliegen, stehen die Waffen nicht zur Verfügung.
Intensivlehrgänge für Jagdscheinanwärter zur Vorbereitung für die Jägerprüfung – Hybridkurs beim LJV RLP
Sie stehen kurz vor der Prüfung zum Jagdschein oder wollen einmal reinschnuppern, was Sie so erwartet, wenn Sie sich zur Jägerprüfung anmelden.
Dann sind sie hier genau richtig. Sie werden an diesen drei Tagen alle wichtigen Themen rund um die Jagd vertiefen, so dass Sie die Prüfung zuversichtlich auf sich zukommen lassen können.
DJV Informationen für Jagdscheinanwärter
Wissenswertes zur Jagd
Wissenswertes zur Fangjagd
Handlungsempfehlungen
Social Media vollständig
Social Media reduziert
Rabenvögel
Tierfundkataster
Bleischrotverbot
WILD Jubiläum
Ausbildung und Prüfung bei der Kreisgruppe WW
Die Schießprüfung
besteht aus folgenden Disziplinen:
- Sicherer Umgang mit Waffen und Munition
- Fintenschießen
- Büchsenschießen und
- Schießen mit einer Kurzwaffe
Das Flintenschießen erfolgt auf bewegte Ziele – in der Regel Rollhasen, von den 10 Zielen sind mindestens 5 zu treffen.
Beim Büchsenschießen sind
- vier Kugelschüsse stehend angestrichen, auf eine Rehbockscheibe, Entfernung 100 m und
- drei Kugelschüsse auf die Überläuferscheibe sitzend aufgelegt, Entfernung 100 m, und
- drei Kugelschüsse auf ein eine bewegliche Scheibe, flüchtiger Überläufer, Entfernung 50 m abzugeben.
Die Schießleistung gilt als erfüllt, wenn insgesamt mindesten 60 der 100 zu erzielenden Ringe erreicht wurden.
Beim Schießen mit einer Kurzwaffe sind 5 Schüsse mit einer für den Fangschuss auf Schalenwild zugelassenen Patrone auf die DJV Scheibe Nr. 5 aus einer Entfernung von sieben Metern abzugeben.
Die Schießleistung gilt als erfüllt, wenn die Scheibe innerhalb der Ringe vier mal gertoffen wird.
Die schriftliche und mündlich-praktische Prüfung
Hier sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:
- Tierarten, Wildbiologie, Wildhege
- Jagdbetrieb einschließlich Unfallverhütung, jagdliches Brauchtum, Führung und Haltung von Jagdhunden, Wildschadensverhütung, Wildhege, Land- und Waldbau
- Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition,
insbesondere das Führen von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen - Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
- Jagdrecht sowie
- Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflegerecht
Bei der schriftlichen Prüfung wird dies anhand eines umfangreichen Fragenkataloges überprüft.
Aus diesem werden für die Prüfung je Sachgebiet 20 Fragen ausgewählt.
Für die Bewertung eines jeden Sachgebietes gilt folgender Notenschlüssel:
Note 1 – bei mehr als 18 richtig beantworteten Fragen
Note 2 – bei 16 – 18 richtig beantworteten Fragen
Note 3 – bei 13 – 15 richtig beantworteten Fragen
Note 4 – bei 10 – 12 richtig beantworteten Fragen
Note 5 – bei 7 – 9 richtig beantworteten Fragen
Note 6 – bei weniger als 7 richtig beantworteten Fragen
Bei der mündlich – praktischen Prüfung soll anhand von Anschauungsmaterial und praktischen Beispielen in den sechs Sachgebieten erkennbar sein, das Erlerntes in der Praxis angewendet und die Hintergründe des Handelns bekannt sind.
Die schriftliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn mindestens ein Sachgebiet mit der Note 6 oder mindestens zwei Sachgebiete mit der Note 5 bewertet wurden. Dies gilt für den mündlich – praktischen Teil entsprechend.
Wer die schriftliche oder mündlich – praktische Prüfung nicht bestanden hat, kann sich einmal in einem selbst zu wählenden Sachgebiet einer Nachprüfung unterziehen, wenn dies insgesamt zum Bestehen de Jägerprüfung führen kann.
In der Nachprüfung sind in dem gewählten Sachgebiet die schriftliche, wie auch die mündlich – praktische Prüfung zu wiederholen.
Ansprechpartner
Bernd Schneider
Hofgut Dapprich
56479 Seck
Tel: 02663 / 911817
Fax: 02663 / 918720
Mobil: 0151 / 23575955
Mail: Hofcafe@gmx.de
Downloads
Ausbildungseinheiten Jägerausbildung II / 2024
Stand: 2024/10/02
Prüfungstermine 2024
Stand: 2024/08/03
Anmeldung zur Trichinenprobenschulung 2024
Stand: 2024/09/17
Mentorenliste
Stand: 2021/06/01
Ausbildungsrahmenplan
Stand: 2013/10/24