Jäger werden

Der Weg zum Jagdschein im Westerwald

Gemäß § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz ist die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines davon abhängig, dass der Bewerber in der Bundesrepublik Deutschland einen Jägerprüfung bestanden hat.
Im Westerwaldkreis finden Jägerprüfungen in der Regel im Mai und Oktober statt.

Der Nachweis einer praktischen und theoretischen Ausbildung ist Voraussetzung, um von der unteren Jagdbehörde zu dieser Prüfung zugelassen zu werden.

Für die Ausbildung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Eine mindestens sechsmonatige Ausbildung bei einem Mentor
  2. Eine Ausbildung bei einem Jagdverband oder einer Jagdschule

Der Westerwaldkreis bietet die erste Möglichkeit an.

Ein aktuelles Verzeichnis der Mentoren finden Sie unten auf dieser Seite oder bei der Unteren Jagdbehörde des Westerwaldkreises.

Vor Beginn der Ausbildungshalbjahre werden auf einer Informationsveranstaltung Verlauf und Schwerpunkte der Ausbildung vorgestellt und Fragen beantwortet. Darüber hinaus dient die Veranstaltung dem gegenseitigen Kennen lernen.

Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Ausbildung eine Haftpflicht – und Unfallversicherung nachweisen

Informationen

Jungjägerausbildung 2024

13.03.2024 Achtung Neuer Termin TU-Schulung.

Prüfungstermine 2024 siehe unten… Achtung Terminverschiebung

Seminartermine I / 2024 siehe unten…

Prüfungsordnung zum Download

Schießwesen

03-07.2021

Die Kreisgruppenwaffen stehen jeden ersten Samstag im Monat von 14-18 Uhr zur Verfügung. Sollten keine Vorbuchungen für den 100-Meter-Stand bis zum Freitag zuvor vorliegen, stehen die Waffen nicht zur Verfügung.

DJV Informationen für Jagdscheinanwärter

Ausbildung und Prüfung bei der Kreisgruppe WW

besteht aus folgenden Disziplinen:

  • Sicherer Umgang mit Waffen und Munition
  • Fintenschießen
  • Büchsenschießen und
  • Schießen mit einer Kurzwaffe

Das Flintenschießen erfolgt auf bewegte Ziele – in der Regel Rollhasen, von den 10 Zielen sind mindestens 5 zu treffen.

Beim Büchsenschießen sind

  • vier Kugelschüsse stehend angestrichen, auf eine Rehbockscheibe, Entfernung 100 m und
  • drei Kugelschüsse auf die Überläuferscheibe sitzend aufgelegt, Entfernung 100 m, und
  • drei Kugelschüsse auf ein eine bewegliche Scheibe, flüchtiger Überläufer, Entfernung 50 m abzugeben.

Die Schießleistung gilt als erfüllt, wenn insgesamt mindesten 60 der 100 zu erzielenden Ringe erreicht wurden.

Beim Schießen mit einer Kurzwaffe sind 5 Schüsse mit einer für den Fangschuss auf Schalenwild zugelassenen Patrone auf die DJV Scheibe Nr. 5 aus einer Entfernung von sieben Metern abzugeben.
Die Schießleistung gilt als erfüllt, wenn die Scheibe innerhalb der Ringe vier mal gertoffen wird.

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Hier sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:

  • Tierarten, Wildbiologie, Wildhege
  • Jagdbetrieb einschließlich Unfallverhütung, jagdliches Brauchtum, Führung und Haltung von Jagdhunden, Wildschadensverhütung, Wildhege, Land- und Waldbau
  • Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition,
    insbesondere das Führen von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen
  • Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
  • Jagdrecht sowie
  • Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflegerecht

Bei der schriftlichen Prüfung wird dies anhand eines umfangreichen Fragenkataloges überprüft.
Aus diesem werden für die Prüfung je Sachgebiet 20 Fragen ausgewählt.

Für die Bewertung eines jeden Sachgebietes gilt folgender Notenschlüssel:

Note 1 – bei mehr als 18 richtig beantworteten Fragen
Note 2
– bei 16 – 18 richtig beantworteten Fragen
Note 3
– bei 13 – 15 richtig beantworteten Fragen
Note 4
– bei 10 – 12 richtig beantworteten Fragen
Note 5
– bei   7 –   9 richtig beantworteten Fragen
Note 6
– bei weniger als 7 richtig beantworteten Fragen

Bei der mündlich – praktischen Prüfung soll anhand von Anschauungsmaterial und praktischen Beispielen in den sechs Sachgebieten erkennbar sein, das Erlerntes in der Praxis angewendet und die Hintergründe des Handelns bekannt sind.

Die schriftliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn mindestens ein Sachgebiet mit der Note 6 oder mindestens zwei Sachgebiete mit der Note 5 bewertet wurden. Dies gilt für den mündlich – praktischen Teil entsprechend.

Wer die schriftliche oder mündlich – praktische Prüfung nicht bestanden hat, kann sich einmal in einem selbst zu wählenden Sachgebiet einer Nachprüfung unterziehen, wenn dies insgesamt zum Bestehen de Jägerprüfung führen kann.
In der Nachprüfung sind in dem gewählten Sachgebiet die schriftliche, wie auch die mündlich – praktische Prüfung zu wiederholen.

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Ansprechpartner

Bernd Schneider

Bernd Schneider

Ansprechpartner für die jagdliche Ausbildung

Hofgut Dapprich
56479 Seck

Tel: 02663 / 911817
Fax: 02663 / 918720
Mobil: 0151 / 23575955
Mail: Hofcafe@gmx.de

Downloads

Ausbildungseinheiten Jägerausbildung I / 2024

Stand: 2024/03/13

Prüfungstermine 2024

Stand: 2024/03/13

Anmeldung zur Trichinenprobenschulung 2024

Stand: 2024/03/13

Mentorenliste

Stand: 2021/06/01

Ausbildungsrahmenplan

Stand: 2013/10/24