Die Obere Jagdbehörde von RLP hat die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen ab sofort zugelassen. Es gelten folgende Nebenbestimmungen: Die Allgemeinverfügung können Sie hier lesen. Jäger, die sich ein entsprechendes Gerät anschaffen wollen, sollten unbedingt das BKA-Merkblatt beachten.
der Verwendung von Nachtsichtvorsätzen
und Nachtsichtaufsätzen nach
§ 23 Abs. 1 Ziffer 8a LJG zur Erlegung
von Schwarzwild erfolgt bis auf Widerruf.
und Nachtsichtaufsätzen bleiben
die waffenrechtlichen Vorschriften unberührt.
– in Verbindung mit Schusswaffen
über keine integrierten Vorrichtungen
zum Beleuchten oder Anstrahlen des
Ziels wie z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen
etc. verfügen. An dieser Stelle wird
ausdrücklich auf das Merkblatt des Bundeskriminalamtes
zu Nachtsichtvor- und
Nachtsichtaufsätzen in der jeweils gültigen
Fassung verwiesen.
(gültiger Jagdschein im Sinne
von § 15 Abs. 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes)
sind die vorhandenen Montagevorrichtungen
für Schusswaffen zu entfernen.
Obere Jagdbehörde: Nachtzieltechnik zur Jagd auf Schwarzwild ab sofort zugelassen
Du bist hier: Startseite1 / Archive2 / Kurznachrichten3 / Obere Jagdbehörde: Nachtzieltechnik zur Jagd auf Schwarzwild ab sofort ...
Wir sind gerne für Sie da!
Tel: 02663 / 1728
Fax: 02663 / 295 912 0
Schreiben Sie uns doch eine E-Mail
Folgen Sie uns auf Facebook
Kreisgruppe Westerwald e.V. im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Wiesenweg 22
56457 Westerburg