Wegen der sich aus Osteuropa nähernden Afrikanischen Schweinepest und die zum Teil sehr hohen Schwarzwildbestände, hat die obere Jagdbehörde entschieden, die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen (z. B. Taschenlampen) per Allgemeinverfügung zuzulassen.

Zu beachten ist, dass die Verbindung einer künstlichen Lichtquellen mit der Schusswaffe nach wie vor verboten bleibt.

Sie können den entsprechenden Passus aus dem Staatsanzeiger hier nachlesen…

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz , hat den Leitfaden LF 125 aktualisiert. Ziel dieses Leitfadens ist, Hinweise zu geben, wie eine ordnungsgemäße, gemeinwohlverträgliche Entsorgung der Reste von erlegtem Wild sowie von Wildtierkörpern erfolgen kann. Die Aktualisierung erfolgte auch mit dem Ziel, die Gefahr einer möglichen Verschleppung von Krankheitserregern zu verringern. Sie können den Leitfaden 125 hier herunterladen…

Im Hochsommer steigt das Wildunfallrisiko. Schuld daran sind paarungsbereite Rehe in der Brunftzeit. Dem Liebesrausch verfallen, verfolgt der Rehbock seine Auserwählte auch tagsüber kilometerweit. Besonders hoch her geht es an heißen Tagen im Juli und August. Dann kreuzen Bock und Ricke vermehrt die Fahrbahn. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet alle Verkehrsteilnehmer jetzt besonders vorsichtig zu fahren um rechtzeitig bremsen zu können. Dies gilt speziell für unübersichtliche Straßenabschnitte entlang von Wäldern und Feldern. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden, sollte der Fahrer nicht versuchen auszuweichen, sondern bremsen und das Lenkrad festhalten. Weitere Informationen hier…

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht. Lesen Sie hier die DJV-Pressemeldung.

Christina Schulze Föcking (CDU) wird als Umwelt- und Landwirtschaftsministerin zuständig sein, die im Koaltionsvertrag von CDU und FDP festgeschriebene weitreichende Überarbeitung des Landesjagdgesetzes sowie die grundlegende Änderung des Landesnaturschutzgesetzes umzusetzen. „Wir werden dem beachtlichen Beitrag der Jagd für Artenvielfalt und Naturschutz durch Hege und Waidgerechtigkeit wieder seinen angemessenen Stellenwert geben“, heißt es in dem 121 Seiten dicken Koaltionsvertrag. Lesen Sie den Artikel auf Wind und Hund hier…

Spitzenkandidat Dr. Hans-Heinrich Jordan hat es in die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau geschafft. Das Ergebnis der Sozialwahl steht fest. Lesen Sie hier den Bericht…

Der Bundesrat hat heute der vom Bundestag am 18. Mai beschlossenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit tritt das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Lesen Sie hier weiter.