Die Obere Jagdbehörde hat eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Ausnahme vom Verbot des § 23 Abs. 1 Nr. 4 b Landesjagdgesetz bei der Erlegung von gestreiften Frischlingen mit .22 Hornet betrifft. Lesen Sie hier den Artikel im Staatsanzeiger.
Breites Verbändebündnis legt zur Umweltministerkonferenz Aktionsplan Wolf vor
Lesen Sie die Pressemeldung hier.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein Merkblatt zum Thema ASP und Jagdreisen herausgegeben.
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