Die Problematik der Wildschäden an Grundstücken ist nicht nur eine Frage der Ersatzpflicht, sondern auch der Vorbeugung. Daher weist die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg darauf hin, dass der Jagdpächter verpflichtet ist, Wildschäden möglichst zu vermeiden.
Wildschadenverhütung: Schadensminderungspflicht und Mitverschulden des Landwirtes
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