Wildschweine, deren Proben am Donnerstag, den 09.04.2020 eingereicht wurden, sind bis Karfreitag um 12:00 Uhr beschlagnahmt.

Wildschweine, deren Proben am Dienstag, den 14.04.2020 eingereicht wurden, sind bis Mittwoch, den 15.04.2020 um 12:00 Uhr beschlagnahmt.