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Wegen der sich aus Osteuropa nähernden Afrikanischen Schweinepest und die zum Teil sehr hohen Schwarzwildbestände, hat die obere Jagdbehörde entschieden, die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen (z. B. Taschenlampen) per Allgemeinverfügung zuzulassen.

Zu beachten ist, dass die Verbindung einer künstlichen Lichtquellen mit der Schusswaffe nach wie vor verboten bleibt.

Sie können den entsprechenden Passus aus dem Staatsanzeiger hier nachlesen…