Kundige Personen im Sinne des §6 Abs.2 Tier-LMÜV können durch den Nachweis einer Schulung zur Trichinenprobenentnahme die Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen im Westerwaldkreis beantragen.

Weitere Informationen zur Schulung bzw. zum Antrag erteilt das  Veterinäramt.