Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz , hat den Leitfaden LF 125 aktualisiert. Ziel dieses Leitfadens ist, Hinweise zu geben, wie eine ordnungsgemäße, gemeinwohlverträgliche Entsorgung der Reste von erlegtem Wild sowie von Wildtierkörpern erfolgen kann. Die Aktualisierung erfolgte auch mit dem Ziel, die Gefahr einer möglichen Verschleppung von Krankheitserregern zu verringern. Sie können den Leitfaden 125 hier herunterladen…

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