Jagdhundewesen

„Jagd ohne Hund ist Schund“ sagt ein Sprichwort und alle Jäger kennen dessen Bedeutung. Natürlich kann nicht jeder Jäger einen Hund halten. In jedem Revier sollte aber ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen. Das Landesjagdgesetz fordert für Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden und der Jagd auf Wasserwild den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden.

Informationen / Termine

Hundeführerlehrgang der Kreisgruppe Westerwald 2026

Am Freitag, den 13. März 2026 um 19.30 Uhr findet im Restaurant „Steig-Alm“ in Bad Marienberg, Tierparkstrasse ein erstes Treffen für Interessenten am Hundeführerlehrgang 2026 statt.
Die Hundeobleute stehen an diesem Abend für Fragen rund um die Ausbildung und den Lehrgang zur Verfügung.
Dieses erste Treffen findet noch ohne Hund statt.

Eine Kopie der Ahnentafel des Hundes (sofern vorhanden) sowie der Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung – min. 4 Wochen, max. 1 bzw. 3 Jahr(e) – müssen spätestens am ersten Lehrgangstag vorgelegt werden.

An der auf den Hundeführerlehrgang folgenden Brauchbarkeitsprüfung können nur Hundeführer mit Ihrem Jagdhund teilnehmen, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind. Jagdhunde sind Hunde, deren Elterntiere zweifelsfrei einer vom JGHV anerkannten oder zugelassenen Jagdhunderasse angehören. Die Führung des Nachweises obliegt dem Hundeführer.
Die Hunde müssen durch Täto- oder Chipnummer eindeutig identifizierbar sein.

Zur Planung des Platz- und Personalbedarfes in der Steig-Alm benötigen wir vorab bis spätestens Freitag, den 06.03.2026 eine formlose Angabe der Teilnehmer (1 Person / 2 Personen usw.), vorzugsweise per WhatsApp unter 0151-25185455

Brauchbarkeitsprüfung 2025

Die Kreisgruppe Westerwald im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz führt am
Sonntag, den 24.August 2025 (nur eingeschränkte Prüfung Brauchbarkeit Schweiß)
sowie am Sonntag, den 31.August 2025 (Feld,Wald) und am Sonntag, den 07.09.2025 (nur Prüfung Wasser) um 56479 Westernohe und Oberrod eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde durch.
Hierzu sind gem. PO definierte Jagdhunde zugelassen, deren Führer Jagdscheininhaber sind.
Geprüft wird gem. der PO zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden des LJV Rheinland-Pfalz in der jeweils neuesten gültigen Fassung
Zur Prüfung werden nur Hunde mit gültiger Tollwutschutzimpfung (mind. 4 Wochen, max. 1 Jahr bzw. 3 Jahre) zugelassen.
Die Schweißfährten für diese Prüfung werden mit Wildschweißgemisch gespritzt.
Schleppwild (Kaninchen / Enten) ist vom Führer mitzubringen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 150.—EUR / 110.– für Nichtmitglieder/Mitglieder des LJV Rheinland-Pfalz ist vorab zu entrichten.
Für Mitglieder der KG WW im LJV RLP , die in diesem Jahr am Hundeführerlehrgang teilgenommen haben, fallen keine Prüfungsgebühren an.
Ohne Zahlung der Prüfungsgebühr ist eine Teilnahme nicht möglich, Nenngeld ist Reugeld.
Anmeldevordrucke stehen zum Download auf der Internetseite der
Kreisgruppe Westerwald e.V. bereit.

Weitere Auskünfte sind bei den Obleuten für Jagdgebrauchshundewesen,
Joachim Jantos, Erlenweg 1, 56479 Westernohe , Tel. 0151-25185455 oder
Horst-Peter Philipps, Hauptst. 44, 56479 Oberrod, Tel. 0151-17130915 zu erhalten.
Meldungen sind direkt an den Prüfungsleiter, Herrn Joachim Jantos zu senden oder bei diesem abzugeben.
Meldeschluss ist Sonntag, der 10.August 2025, Nachmeldungen sind ausgeschlossen.

Joachim Jantos
Prüfungsleiter

Anerkannte Schweißhundeführer

Hallo,
mein Name ist Daniel Schmitt aus Luckenbach. Ich führe eine Hannoversche Schweißhündin und stehe der Jägerschaft im Westerwaldkreis und Umgebung für anfallende Nachsuchen auf alles Schalenwild zur Verfügung. Mein Hund hat die entsprechenden Prüfungen mit sehr gutem Ergebnis bestanden und ist im ständigen Einsatz.
Sie erreichen mich jederzeit unter der Nummer: 0151 / 512 64 668

Daniel Schmitt

Daniel Schmitt

Schweißhundeführer

Mein Name ist Frank Herz und ich komme aus Nomborn. Ich führe einen Bayerischen Gebirgsschweißhund, Urmel vom Seemühler Forst. Mitglied im Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde bin ich seit Oktober 1999 und gehöre zur Gruppe Pfälzer Wald. Seit Januar 2010 bin ich auch Mitglied im Verein Hirschmann.
Durch einen langjährigen Freund und erfahrenen Schweißhundeführer bin ich zur Nachsuchenarbeit gekommen. Er hat mich tatkräftig bei der Ausbildung mit meinen Hunden unterstützt und hilft mir auch heute noch bei manchen erschwerten Nachsuchen. Den Großteil meines Wissens über die Nachsuchenarbeit habe ich von ihm vermittelt bekommen. Zusätzlich bin ich in einer Familie groß geworden, in der immer Jagdhunde geführt wurden.
Mit meinem verstorbenen Rüden Wastl habe ich schon viele Höhen und Tiefen durchgemacht, sowie viele erschwerte Nachsuchen erfolgreich beendet. Urmel ist ein würdiger Nachfolger. Auch er macht sich bei der Nachsuche sehr gut und hat viel Freude bei der Arbeit.

Mein Motto lautet: Wir sind Jäger und uns der Verantwortung stets bewusst – es geht meistens vorwärts und selten zurück.

Sie erreichen mich bei anfallenden Nachsuchen unter der Telefonnummer: 0170/2947883. Desweitern besteht die Möglichkeit mich vorab nachts per Whats app oder SMS zu informieren, damit ich den Nachsuchenablauf am Folgetag besser planen kann.

Gruß und Waidmannsheil

Ihr Schweißhundeführer Frank Herz

Frank Herz

Frank Herz

Schweißhundeführer

Hundesolidaritätskasse

Am 12.06.2015 hat die Kreisgruppe eine Hundesolidaritätskasse eingerichtet.

Um die Arbeit der Hundeführer besser anzuerkennen und eventuell anfallende Kosten für Heilbehandlung oder Verlust des Hundes gerechter zu verteilen, hat die Kreisgruppe Westerwald e. V. eine Hundesolidaritätskasse gegründet, die dem Hundeführer bei Verletzung oder Tod seines Hundes während einer Gesellschaftsjagd finanzielle Unterstützung bietet.

Leistungen der Hundesolidaritätskasse beschränken sich auf Vorfälle, die im Gebiet innerhalb der Kreisgruppe stattgefunden haben.
Über finanzielle Entschädigungen wird seitens der Vertrauensleute nach Abschluss des Jagdjahres in einer extra dafür anzuberaumenden Sitzung entschieden.
Bei der Hunde-Soli-Kasse handelt es sich explizit nicht um eine Versicherung, sondern lediglich um eine Kasse, die zur Hilfestellung für die betroffenen Hundehalter dient. Das Prinzip ist, es kann nur so viel Geld ausgeschüttet werden, wie laut Kassenbestand vorhanden ist.

Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich weiter unten.

Christian Comes

Christian Comes

Vertrauensperson Vorsitzender

Auf dem Kramberg 6
56244 Helferskirchen

Tel: 02623 / 970547
Mobil: 0174 / 7447415
mail@recht-24.com

Diana Wittmeier

Diana Wittmeier

Beisitzerin
Julia Schreiner-Wilhelmi

Julia Schreiner-Wilhelmi

Vertrauensperson Schriftführerin

Brauchbarkeitsprüfung

Mit Wirkung vom 22. Juli 2010 ist das neue Landesjagdgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 36 Abs. 2 obliegt künftig die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden den Vereinigungen der Jäger in eigener Verantwortung, es gibt keine staatliche Prüfung mehr.

Im Oktober 2010 fand die erste Brauchbarkeitsprüfung in Verantwortung der Kreisgruppe Westerwald statt.

Ansprechpartner

Georg-Joachim Jantos

Georg-Joachim Jantos

Obmann für das Jagdhundewesen (Hauptansprechpartner)

Erlenweg 1
56479 Westernohe

Tel: 02664 / 85 21
Mobil: 0177 / 75 01 823
joachim.jantos@t-online.de

Horst-Peter Philipps

Horst-Peter Philipps

Stellv. Obmann für das Jagdhundewesen

Hauptstraße 36
56479 Oberrod

Tel: 02664 / 991 537
Mobil: 0151 / 17130915

Jörg Simon

Jörg Simon

Stellv. Obmann für das Jagdhundewesen

Waldstr. 11
56459 Langenhahn

Mobil: 0151 / 588 154 33
mrkurzhaar@googlemail.com

Anja Jung

Anja Jung

Stellv. Obfrau für das Jagdhundewesen

Mainzer Landstrasse 27
56479 Irmtraut

Mobil: 0173 - 9637748
anja@jung-irmtraut.de

Downloads

Anerkannte Schweißhundeführer im Westerwald

Satzung der Hundesolidaritäts-
kasse

Anmeldeformular Brauchbarkeitsprüfung 2025

Datenschutzerklärung Brauchbarkeitsprüfung 2025

Artikel zur Nachsuche durch anerkannte Schweißhundeführer