Jagdhundewesen
„Jagd ohne Hund ist Schund“ sagt ein Sprichwort und alle Jäger kennen dessen Bedeutung. Natürlich kann nicht jeder Jäger einen Hund halten. In jedem Revier sollte aber ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen. Das Landesjagdgesetz fordert für Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden und der Jagd auf Wasserwild den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden.
Informationen / Termine
Brauchbarkeitsprüfung 2023
Die Kreisgruppe Westerwald im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz führt am
Sonntag, den 20.August 2023 (nur eingeschränkte Prüfung Brauchbarkeit Schweiß)
sowie am Freitag, den 25. August und am Samstag, den 26.August 2023 um 56479 Westernohe eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde durch.
Hierzu sind Jagdhunde zugelassen, deren Führer Jagdscheininhaber sind.
Geprüft wird gem. der PO zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden des LJV Rheinland-Pfalz in der jew. neuesten gültigen Fassung
Zur Prüfung werden nur Hunde mit gültiger Tollwutschutzimpfung (mind. 4 Wochen, max. 1 Jahr bzw. 3 Jahre) zugelassen.
Die Schweißfährten für diese Prüfung werden mit Wildschweißgemisch gespritzt.
Schleppwild (Kaninchen / Enten) ist vom Führer mitzubringen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 120.—EUR für Nichtmitglieder ist vorab zu entrichten,
für Mitglieder der KG WW im LJV RLP fallen keine Prüfungsgebühren an.
Ohne Zahlung der Prüfungsgebühr ist eine Teilnahme nicht möglich, Nenngeld ist Reugeld.
Anmeldevordrucke stehen zum Download auf der Internetseite der Kreisgruppe Westerwald e.V. bereit.
Weitere Auskünfte sind bei den Obleuten für Jagdgebrauchshundewesen,
Joachim Jantos, Erlenweg 1, 56479 Westernohe , Tel 0177-7501823 oder Horst-Peter Philipps, Hauptst. 44, 56479 Oberrod, Tel. 0151-17130915 zu erhalten.
Meldungen sind direkt an den Prüfungsleiter, Herrn Joachim Jantos zu senden oder bei diesem abzugeben. Meldeschluss ist der 06.August 2023, Nachmeldungen sind ausgeschlossen
Joachim Jantos
Prüfungsleiter
Anerkannte Schweißhundeführer
Hallo,
mein Name ist Daniel Schmitt aus Luckenbach. Ich führe eine Hannoversche Schweißhündin und stehe der Jägerschaft im Westerwaldkreis und Umgebung für anfallende Nachsuchen auf alles Schalenwild zur Verfügung. Mein Hund hat die entsprechenden Prüfungen mit sehr gutem Ergebnis bestanden und ist im ständigen Einsatz.
Sie erreichen mich jederzeit unter der Nummer: 0151 / 512 64 668

Daniel Schmitt
Mein Name ist Frank Herz und ich komme aus Nomborn. Ich führe einen Bayerischen Gebirgsschweißhund, Urmel vom Seemühler Forst. Mitglied im Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde bin ich seit Oktober 1999 und gehöre zur Gruppe Pfälzer Wald. Seit Januar 2010 bin ich auch Mitglied im Verein Hirschmann.
Durch einen langjährigen Freund und erfahrenen Schweißhundeführer bin ich zur Nachsuchenarbeit gekommen. Er hat mich tatkräftig bei der Ausbildung mit meinen Hunden unterstützt und hilft mir auch heute noch bei manchen erschwerten Nachsuchen. Den Großteil meines Wissens über die Nachsuchenarbeit habe ich von ihm vermittelt bekommen. Zusätzlich bin ich in einer Familie groß geworden, in der immer Jagdhunde geführt wurden.
Mit meinem verstorbenen Rüden Wastl habe ich schon viele Höhen und Tiefen durchgemacht, sowie viele erschwerte Nachsuchen erfolgreich beendet. Urmel ist ein würdiger Nachfolger. Auch er macht sich bei der Nachsuche sehr gut und hat viel Freude bei der Arbeit.
Mein Motto lautet: Wir sind Jäger und uns der Verantwortung stets bewusst – es geht meistens vorwärts und selten zurück.
Sie erreichen mich bei anfallenden Nachsuchen unter der Telefonnummer: 0170/2947883. Desweitern besteht die Möglichkeit mich vorab nachts per Whats app oder SMS zu informieren, damit ich den Nachsuchenablauf am Folgetag besser planen kann.
Gruß und Waidmannsheil
Ihr Schweißhundeführer Frank Herz

Frank Herz
Hundesolidaritätskasse
Am 12.06.2015 hat die Kreisgruppe eine Hundesolidaritätskasse eingerichtet.
Um die Arbeit der Hundeführer besser anzuerkennen und eventuell anfallende Kosten für Heilbehandlung oder Verlust des Hundes gerechter zu verteilen, hat die Kreisgruppe Westerwald e. V. eine Hundesolidaritätskasse gegründet, die dem Hundeführer bei Verletzung oder Tod seines Hundes während einer Gesellschaftsjagd finanzielle Unterstützung bietet.
Leistungen der Hundesolidaritätskasse beschränken sich auf Vorfälle, die im Gebiet innerhalb der Kreisgruppe stattgefunden haben.
Über finanzielle Entschädigungen wird seitens der Vertrauensleute nach Abschluss des Jagdjahres in einer extra dafür anzuberaumenden Sitzung entschieden.
Bei der Hunde-Soli-Kasse handelt es sich explizit nicht um eine Versicherung, sondern lediglich um eine Kasse, die zur Hilfestellung für die betroffenen Hundehalter dient. Das Prinzip ist, es kann nur so viel Geld ausgeschüttet werden, wie laut Kassenbestand vorhanden ist.
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich weiter unten.

Christian Comes
Auf dem Kramberg 6
56244 Helferskirchen
Tel: 02623 / 970547
Mobil: 0174 / 7447415
mail@recht-24.com

Diana Wittmeier

Julia Schreiner-Wilhelmi

Georg-Joachim Jantos
Erlenweg 1
56479 Westernohe
Tel: 02664 / 85 21
Mobil: 0177 / 75 01 823
joachim.jantos@t-online.de

Horst-Peter Philipps
Hauptstraße 36
56479 Oberrod
Mobil: 0151 / 171 309 15

Jörg Simon
Waldstr. 11
56459 Langenhahn

Anja Jung
Mainzer Landstraße 27
56479 Irmtraut
Brauchbarkeitsprüfung
Mit Wirkung vom 22. Juli 2010 ist das neue Landesjagdgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 36 Abs. 2 obliegt künftig die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden den Vereinigungen der Jäger in eigener Verantwortung, es gibt keine staatliche Prüfung mehr.
Im Oktober 2010 fand die erste Brauchbarkeitsprüfung in Verantwortung der Kreisgruppe Westerwald statt.
Ansprechpartner

Georg-Joachim Jantos
Erlenweg 1
56479 Westernohe
Tel: 02664 / 85 21
Mobil: 0177 / 75 01 823
joachim.jantos@t-online.de

Horst-Peter Philipps
Hauptstraße 36
56479 Oberrod
Tel: 02664 / 991 537
Mobil: 0151 / 17130915

Jörg Simon
Waldstr. 11
56459 Langenhahn

Anja Jung
Mainzer Landstrasse 27
56479 Irmtraut