Am 11.11.2021 wurde bei zwei am Dreifelder Weiher tot aufgefundenen Wildvögeln die aviäre Influenza (Geflügelpest, H5N1) amtlich festgestellt.

Die Allgemeinverfügung der Veterinärbehörde des Westerwaldkreises tritt mit der heutigen Veröffentlichung in Kraft.

Damit ist mit sofortiger Wirkung im Kreisgebiet die Jagd auf Federwild untersagt. Ferner ist das Verbringen wildlebender Vögel, sowie aus diesen gewonnene Erzeugnisse tierischen Ursprungs, verboten.

Weitere Informationen auf der Homepage der Kreisverwaltung:

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles-detailansicht/gefluegelpest.html