Brauchbarkeitsprüfung
Mit Wirkung vom 22. Juli 2010 ist das neue Landesjagdgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 36 Abs. 2 obliegt künftig die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden den Vereinigungen der Jäger in eigener Verantwortung, es gibt keine staatliche Prüfung mehr.
Im Oktober 2010 fand die erste Brauchbarkeitsprüfung in Verantwortung der Kreisgruppe Westerwald statt.

