Jagdhundewesen

"Jagd ohne Hund ist Schund" sagt ein Sprichwort und alle Jäger kennen dessen Bedeutung. Natürlich kann nicht jeder Jäger einen Hund halten. In jedem Revier sollte aber ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen. Das Landesjagdgesetz fordert für Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden und der Jagd auf Wasserwild den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden.

Die erfolgreichen Teilnehmer der Eignungsprüfung 
im Oktober 2010

Die Obleute

Georg-Joachim Jantos 
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56479 Westernohe 
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Horst-Peter Philips 
Hauptstraße 36 
56479 Oberrod 
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