Jäger werden
Die schriftliche und mündlich-praktische Prüfung
Hier sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:
- Tierarten, Wildbiologie, Wildhege
- Jagdbetrieb einschließlich Unfallverhütung, jagdliches Brauchtum, Führung und Haltung von Jagdhunden, Wildschadensverhütung, Wildhege, Land- und Waldbau
- Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition,
insbesondere das Führen von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen - Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
- Jagdrecht sowie
- Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflegerecht
Bei der schriftlichen Prüfung wird dies anhand eines umfangreichen Fragenkataloges überprüft.
Aus diesem werden für die Prüfung je Sachgebiet 20 Fragen ausgewählt.
Für die Bewertung eines jeden Sachgebietes gilt folgender Notenschlüssel:
bei mehr als 18 richtig beantworteten Fragen Note 1
bei 16 - 18 richtig beantworteten Fragen Note 2
bei 13 - 15 richtig beantworteten Fragen Note 3
bei 10 - 12 richtig beantworteten Fragen Note 4
bei 7 - 9 richtig beantworteten Fragen Note 5
bei weniger als 7 richtig beantworteten Fragen Note 6
Bei der mündlich - praktischen Prüfung soll anhand von Anschauungsmaterial und praktischen Beispielen in den sechs Sachgebieten erkennbar sein, das Erlerntes in der Praxis angewendet und die Hintergründe des Handelns bekannt sind.
Die schriftliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn mindestens ein Sachgebiet mit der Note 6 oder mindestens zwei Sachgebiete mit der Note 5 bewertet wurden. Dies gilt für den mündlich - praktischen Teil entsprechend.
Wer die schriftliche oder mündlich - praktische Prüfung nicht bestanden hat, kann sich einmal in einem selbst zu wählenden Sachgebiet einer Nachprüfung unterziehen, wenn dies insgesamt zum Bestehen de Jägerprüfung führen kann.
In der Nachprüfung sind in dem gewählten Sachgebiet die schriftliche, wie auch die mündlich - praktische Prüfung zu wiederholen.



