Der Weg zum Jagdschein im Westerwald

Gemäß § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz ist die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines davon abhängig, dass der Bewerber in der Bundesrepublik Deutschland einen Jägerprüfung bestanden hat.
Im Westerwaldkreis finden Jägerprüfungen in der Regel im Mai und Oktober statt.

Der Nachweis einer praktischen und theoretischen Ausbildung ist Voraussetzung, um von der unteren Jagdbehörde zu dieser Prüfung zugelassen zu werden.

Für die Ausbildung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Eine mindestens sechsmonatige Ausbildung bei einem Mentor
  2. Eine Ausbildung bei einem Jagdverband oder einer Jagdschule

Der Westerwaldkreis bietet die erste Möglichkeit an.

Ein Verzeichnis der Mentoren finden Sie auf der Seite "Ausbildung" oder bei der Unteren Jagdbehörde des Westerwaldkreises.

Vor Beginn der Ausbildungshalbjahre werden auf einer Informationsveranstaltung Verlauf und Schwerpunkte der Ausbildung vorgestellt und Fragen beantwortet. Darüber hinaus dient die Veranstaltung dem gegenseitigen Kennen lernen.

Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Ausbildung eine Haftpflicht - und Unfallversicherung nachweisen